Themen im Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten, Sie wollen eine Abfindung erreichen, Sie wollen sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen?

Wir vertreten hartnäckig Ihre Rechte als Arbeitnehmer/in. Wir bieten Ihnen eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung. Sie können von uns eine rechtlich fundierte und realistische Beurteilung Ihrer Chancen und Risiken erwarten. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist. Kommt es zum Prozess, gewährleisten wir eine konsequente und umfassende Prozessvertretung Ihrer Interessen.

Hier eine kurze Auswahl von Themen im Arbeitsrecht. Selbstverständlich beraten wir Sie aber auch in allen anderen Fragen des Arbeitsrechts.

Arbeitsrecht Kündigung

Sie haben Kündigung erhalten?

Nach Erhalt einer Kündigung prüfen wir die Wirksamkeit der Kündigung und die Chancen einer Kündigungsschutzklage. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist gilt die Kündigung als wirksam! Es ist also Eile geboten!

Anhand unseres Prüfergebnisses legen wir gemeinsam eine Strategie fest. Der Arbeitgeber hat die Kündigungsgründe darzulegen und zu beweisen!

Wir legen gemeinsam fest, ob es Sinn macht in Gespräche mit dem Arbeitgeber zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu gehen oder es das Ziel ist, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen. Ist das Ziel eine möglichst hohe Abfindung, versuchen wir mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag auszuhandeln. Wir führen für Sie die Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber!

Arbeitsrecht Abfindung

Wir erstreiten Ihre Abfindung!

Sie müssen wissen: Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Abfindung!

Wenn Sie also nach Erhalt einer Kündigung eine Abfindung erhalten wollen, bietet sich nur die Möglichkeit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage, sofern Sie Kündigungsschutz haben.

Die Praxis zeigt, Kündigungsschutzverfahren enden üblicherweise mit einem Abfindungsvergleich, den wir für Sie aushandeln!


Arbeitsrecht Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, um seinen Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er - nach Ansicht des Arbeitgebers - gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat. Sie dient oft der Vorbereitung einer Kündigung! Daher sollten Sie Abmahnungen in jedem Falle ernst nehmen.

Häufig sind vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnungen aber nicht wirksam. Wir prüfen zunächst einmal die Wirksamkeit der Abmahnung in formeller und materieller Hinsicht. Nutzen Sie auch unseren Abmahnungs-Check!

Bei einer unberechtigten Abmahnung legen wir gemeinsam eine Strategie fest. Einserseits besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Gegendarstellung mit der Aufforderung, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, eine unberechtigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte im Klagewege entfernen zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Abmahnungsgründe darzulegen und zu beweisen!


Arbeitszeugnis

Sie haben ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten haben, das Ihnen inhaltlich nicht gefällt, lassen Sie es durch uns überprüfen! Nutzen Sie auch unseren Zeugnis-Check! Wir sagen Ihnen, ob das Arbeitszeugnis akzeptiert werden kann oder nicht. Wir formulieren Ihr Arbeitszeugnis neu oder ergänzen dieses an den wichtigen Stellen! Auch erstreiten wir für Sie eine Zeugnisberichtigung vor Gericht!

Denn: Ein Arbeitszeugnis hat große Bedeutung für Ihre Chancen beim Finden eines neuen Arbeitsplatzes und für Ihre weitere berufliche Zukunft!